Rauchmelder – Pflicht und Vorschriften

Wir haben dich bereits davon zu überzeugen versucht, dass Rauchmelder Sinn haben und nützlich sind. Und genau deshalb, weil Rauchmelder tatsächlich Leben retten können, sind sie in Deutschland mittlerweile Pflicht und es gibt entsprechende Vorschriften.

Durchschnittlich bleiben dir laut Statistik nur etwa fünf bis sieben Minuten, um dich in Sicherheit zu bringen, wenn es brennt. Also bringst du dich besser rechtzeitig ins Freie. Rauchmelder helfen dir dabei, deshalb sind sie Pflicht und Vorschriften regeln die Installation.

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Wo muss ich Rauchmelder anbringen?

Dem Föderalismus sei Dank lässt sich die Frage so einfach nicht beantworten. Die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geben Aufschluss darüber, in welchen Räumen Rauchmelder installiert werden müssen. Doch die Pflicht Rauchmelder anzubringen ist eine Vorschrift, die ganz grundsätzlich gilt. Deshalb solltest du in jedem Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren Rauchmelder installiert. Wenn das Wohnzimmer auch zum Schlafen genutzt werden kann, sollte sich auch dort ein Rauchmelder befinden.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, installiere zusätzliche Rauchmelder in alle Hobby-, Heizungs- und Werkräumen, im Keller, Dachboden und der Garage.

Wer ist in der Pflicht, die Rauchmelder zu bezahlen?

Die Anschaffung liegt beim Eigentümer. Bei Neubauten ist das der Bauherr. Er muss mit Bezug der Wohnungen oder des Hauses für die entsprechende Erfüllung der Vorschriften Sorge tragen. Ansonsten ist der Eigentümer respektive der Vermieter in der Pflicht. Folglich muss auch der Eigentümer oder der Vermieter die Rauchmelder selbst sowie den Einbau bezahlen.

Aber: Die Kosten für die Wartung der Rauchmelder können nach Ansicht einiger Gerichte über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Denn sie seien vergleichbar mit denen für Wasser- und Wärmezähler. Es gab aber auch schon anderslautende Urteile in Bezug auf die Kostenumlage.

Manch ein Vermieter möchte die Kosten für die Anschaffung der Melder aber dennoch vom Mieter haben und greift zu einem Trick: Wenn die Rauchmelder von einem Dritten genietet werden und nicht direkt per Kauf angeschafft, dann handelt es sich ja um laufende Ausgaben und nicht um Einmalkosten. Gerichtsfest ist das aber nicht unbedingt.

Muss der Mieter den Einbau zulassen

Ja, da es sich um eine Vorschrift handelt und der Vermieter schon über die Verkehrssicherungspflicht die Pflicht hat, die Rauchmelder anzubringen. Selbst wenn der Mieter bereits eigene Rauchwarngeräte installiert hat, muss er dennoch die vom Vermieter oder Eigentümer akzeptieren, wenn dieser anderen installieren möchte.

Das klingt zunächst mal etwas widersinnig, hat aber folgenden Hintergrund. Denn dadurch, dass nur der Vermieter den Einbau und die nötige Wartung und Instandhaltung erledigt, wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet.

Darf die Miete erhöht werden nach Einbau von Rauchmeldern

Grundsätzlich darf nach einer Modernisierung der Wohnung die Miete entsprechend den Vorschriften erhöht werden. Auch der Einbau von Rauchmeldern ist eine Modernisierung und daher darf die Miete um 11 Prozent der Ausgaben, die angefallen sind, erhöht werden.

Zwei Rauchmelder für Funkbetrieb
Funkrauchmelder können sinnvoll sein. Hier welche von Obi

Nehmen wir an, du hast eine große Wohnung und es wurden fünf Rauchmelder zu je 20 Euro installiert. Die Montagekosten belaufen sich auf 100 Euro. Dann erhöht sich deine Jahresmiete nun um 22 Euro.

Es gibt aber auch deutlich günstigere Rauchmelder als für 20 Euro, denn die Auswahl ist groß. Hier zeigen wir dir, was bei Rauchmeldern zu beachten ist.

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