Eine Überdachung zwischen dem Haus und Garage schafft viele Vorteile. Mit der Überdachung entsteht ein Raum, der vielfältig genutzt werden kann. Meist freut man sich, dass man sich mit trockenen Schuhen nicht den Dreck ins Haus zu holen oder einen trockenen Platz bekommt, an dem die Gartenschuhe abgestellt werden können.
Eine Überdachung zwischen Haus und Garage einziehen
Je nach Grundstück ist zwischen der Garage und dem Haus ein Freiraum, der, wenn dieser überdacht wird, viele Vorteile hat. Bei kleineren Grundstücken grenzt die Garage direkt an die Grundstücksgrenze und dem Haus – hier bleibt keine Möglichkeit der Überdachung. Bei vielen Einfamilienhäusern allerdings entsteht ein kleinerer oder größerer Raum, den man wunderbar nutzen kann.
Je nach örtlichen Begebenheiten kannst du mit der Überdachung deinen Wohnkomfort steigern und den Raum vielfältig nutzen:
- Regenschutz im Durchgang zwischen Haus und Garage
- Raum zum Abstellen von Fahrrädern, Geräten und Schuhen
- ein weiterer Stellplatz für ein Auto (Carport)
- ein überdachter Freisitz als Wohnraumerweiterung
- optische Verbindung und einheitliches Erscheinungsbild zwischen Haus und Garage
Ausführungsmöglichkeiten der Überdachung
Es gibt viele Möglichkeiten die Überdachung zu bewerkstelligen, am schönsten und elegantesten ist die Überdachung in der Flucht des Hauses oder der Garage zu verlängern. Besonders dann, wenn das Dach des Hauses und der Garage in gleicher Flucht stehen, bekommst du einen regensicheren Verbindungsweg.
Eine waagrechte Verbindung zwischen der Garage und dem Haus lässt eine kompaktere Optik entstehen. Allerdings gilt hier besonders die eventuelle Schneelast zu berechnen in Abhängigkeit der zu überspannenden Fläche.
Daneben gibt es auch die Möglichkeit ein Dach zu montieren, dass sich schräg in Richtung Garagendach neigt. Dies ist oft die leichteste Variante, wenn es um eine nachträgliche Installation handelt.
Baugenehmigung für die Überdachung
Bevor du einfach die Überdachung anbringst, solltest du dich über das jeweilige Baurecht informieren. Es gibt neben dem allgemeinen Baurecht auch das Landesbaurecht sowie lokale Vorschriften im Bebauungsplan, die es zu beachten gilt. Daneben spielt auch die Garagenverordnung deines Bundeslandes eine Rolle. Oft werden Bauvorhaben, die nicht höher als drei Meter sind, als verfahrensfrei und/oder als Sanierungsmaßnahme deklariert.