Sobald der Winter an die Tür klopft und spätestens, wenn der erste Schnee fällt, stellen sich wohl viele von euch die Frage, muss ich jetzt Schnee schippen? Wann muss ich streuen und wann reicht Schneeräumen? Was bedeutet die Verkehrssicherungspflicht? Muss ich als Mieter für freie Gehwege sorgen? Welche Pflichten hat der Vermieter? Wir wollen dir aufzeigen, wie du den Winterdienst selber machen kannst und was dabei zu beachten ist.
Immer, wenn es schneit wird es glatt. Und wenn es glatt wird, rutschen Passanten aus. Das führt zu Unfällen und damit zu Verletzungen. Und am Ende muss es einen Schuldigen geben, weshalb man gestürzt ist. Damit du, als Eigentümer, Vermieter oder Mieter nicht schuld bist, wenn du den Winterdienst selber machen möchtest, zeigen wir dir hier, was du beachten musst.
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Inhaltsverzeichnis
Was ist die Verkehrssicherungspflicht?
Unter der Verkehrssicherungspflicht versteht man eine allgemeine Rechtspflicht, die durch die Rechtsprechung entwickelt wurde. Sie ist eine Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen nach den §§ 823 ff. BGB führen kann.
Als Haus- oder Grundstückseigentümer bist du im besonderen Maße von der Verkehrssicherungspflicht betroffen. Denn es liegt in dann in deiner Verantwortung, dass niemand zu Schaden kommt, der an deinem Haus vorbeikommt, über dein Grundstück läuft oder dein Haus oder Grund als Mieter oder sonst wie nutzt. Damit ist klar, dass der Winterdienst hier auf jeden Fall eine wichtige Rolle spielt und wir zeigen dir, was zu beachten ist beim Selbermachen.
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des darauf entstehenden Schadens verpflichtet.“ (§ 823 Abs. 1 BGB)
Wer muss Schnee und Eis entfernen?
Grundsätzlich ist es Aufgabe der zuständigen Gemeinde, den Winterdienst zu übernehmen. Allerdings gibt die Gemeinde in ihrer Satzung in aller Regel die Pflicht an die Grundstückseigentümer ab. Als Grundstückseigentümer oder Vermieter kannst du dann wiederum die Pflicht zur Verkehrssicherung, also das Räumen und Streuen im Winter auf den Mieter abwälzen.
Dafür musst du dies aber ausdrücklich und rechtssicher im Mietvertrag mit dem Mieter vereinbaren. Eine Postwurfsendung mit Aufforderung zum Schnee schippen ist da genauso wenig ausreichend, wie ein allgemeiner Hinweis in der Hausordnung.
Achtung als Hausbesitzer! Mit Einbruch des Winters bist du in der Pflicht für den Winterdienst, wenn auch nicht verpflichtet ihn selber zu machen. Wenn nicht ausreichend geräumt und gestreut wurde, kannst du für Schäden und Verletzungen haftbar gemacht werden.
Achtung als Mieter! Hat dein Vermieter dir den Winterdienst aufs Auge gedrückt, musst du dich darum kümmern. Das heißt auch, du kannst haftbar gemacht werden und musst bei Glätteunfällen Entschädigung leisten, wenn zum Beispiel nicht ausreichend oder rechtzeitig der Schnee geräumt wurde. Das kann sehr teuer werden. Eine Privathaftpflichtversicherung kann hier hilfreich sein.
Als Eigentümern musst du dich um den Zustand des Gehwegs vor deinem Anwesen kümmern. Du musst dafür Sorge tragen, dass der Bürgersteig geräumt und gestreut ist. Zusätzlich zum Schadenersatz im Falle eines Unfalls kann auch noch eine Geldbuße verhängt werden.
Nun, wenn du also den Winterdienst selber machen möchtest, dann sagen dir wir im Folgenden, was zu beachten ist. Denn natürlich kannst du diese Arbeit auch einem professionellen Dienstleister überlassen. Was dabei zu bedenken ist, zeigen wir dir weiter unten.
Wann muss der Bürgersteigt geräumt sein?
Da dies die Gemeinde in ihrer Satzung regelt, wo ja auch grundsätzlich drinsteht, dass du den Gehweg vor deinem Anwesen freiräumen musst, und die Gemeinde nur die Fahrbahn übernimmt, müsstest du bei deiner Gemeinde nachfragen. Denn die Regelungen sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Wenn du dir die Mühe nicht machen willst, dann bist du vermutlich ganz gut unterwegs, wenn du dich an folgende Punkte hältst:
Der Gehweg muss fertig geräumt und verkehrssicher sein: Sonntag bis Samstag von 7:00 bis 20:00 Uhr; an Feiertagen von 8:00 bis 20:00Uhr. Bei einer stattfindenden öffentlichen Veranstaltung muss bis zum Ende der Veranstaltung die Verkehrssicherheit gegeben sein.
Muss die ganze Gehwegbreite geräumt werden?
Auch das steht konkret in deiner Gemeindesatzung, was zu beachten ist. Aber meistens wird eine Mindestbreite von einem bis eineinhalb Meter für den Gehweg festgelegt. Der geräumte Streifen muss in jedem Fall breit genug sein, dass zwei Personen aneinander vorbeigehen können.
Der Weg zur Haustür auf deinem Grund kann schmaler ausfallen. Meistens reicht hier ein halber Meter, wenn du den Winterdienst selber machen willst. Und ja, du musst den Weg auf deinem eigenen Grund freiräumen und gegebenenfalls streuen. Wenn der Postbote ausrutscht, oder die trick-or-treat-Kids an Halloween zu Schaden kommen, bist du sonst dran.
Wie oft muss geschippt werden?
Also so oft es eben nötig ist, um den Gehweg frei und sicher zu halten. Dann heißt es: räumen und streuen. Aber die Räumpflicht setzt erst mit Ende des Schneefalls ein. Du musst also nicht den Sisyphos machen und ohne Unterlass Schneeschippen, während von oben gleichzeitig so viel Weiß kommt, dass der Boden sogleich wieder bedeckt ist. Das wäre dann doch unzumutbar.
Bei Schnee- und Eisglätte ist unverzüglich der Winterdienst durchzuführen, heißt es. Der Bundesgerichtshof sagt dazu: Bei einem starken Schneefall sind Anlieger mehrmals pro Tag in der Pflicht (BGH, Az. VI ZR 49/83).
Wann muss gestreut werden?
Wenn du den Winterdienst selber machen willst, solltest du wissen, was bei Glatteis zu beachten gilt. Denn dann besteht sofortige Streupflicht. Dabei gilt es zu unterscheiden zwischen Schneeglätte und Eisglätte.
Wenn bereits gefallener und vom Fußgängerverkehr verdichteter Schnee zu einer glatten Schicht gepresst wurde, spricht man von Schneeglätte. Eisglätte dagegen entsteht bei überfrierender Nässe oder wenn (Regen)Wasser auf dem Gehweg gefriert.
Welche Streumittel gibt es?
Das Streumittel muss geeignet sein, die Gefahrenquelle zu eliminieren und ein Ausrutschen praktisch unmöglich zu machen. Salz funktioniert zwar gut, ist aber in den meisten Gemeinden verboten. Sand, Asche, Granulat oder Splitt, sind immer erlaubt und meistens ausreichend. An steilen Anstiegen oder Treppen kann unter Umständen Salz erlaubt sein. Gegebenenfalls bitte bei der Kommune nachfragen.
Übrigens musst du die Rückstände des Streumittelns und etwaigen Schmutz entfernen, sobald der Winterdienst nicht mehr nötigt ist. Dann heißt es, den über den Winter gestreuten Splitt aufzusammeln und zu entsorgen.
Wer muss bezahlen?
Der Deutsche Mieterbund sagt, dass Streumaterial und auch die nötigen Geräte wie Schneeschaufel oder Besen zum Schneeräumen vom Vermieter gestellt werden müssen und der ordnungsgemäße Zustand geprüft werden muss.
Wohin mit dem Schnee?
Wenn der Gehweg breit genug ist, kann der Schnee dort aufgetürmt werden, und zwar an der Seite zur Fahrbahn hin. Ansonsten darf der Schnee grundsätzlich zwischen Gehweg und Fahrbandrand geschoben werden. Was dabei aber immer zu beachten ist, wenn du den Winterdienst selber machen willst, ist, dass keine unvermeidbare Behinderung oder gar Gefährdung entsteht. Das ist natürlich im Zweifel immer ein bisschen Auslegungssache. Du darfst den Schnee keinesfalls einfach auf den Radweg schippen und natürlich auch nicht in die nächste Bushaltestelle oder in Ein- und Ausfahrten Achte darauf, dass Gullys nicht verdeckt werden. Die Entwässerung der Straße muss gewährleistet bleiben, deshalb achte darauf, dass die Rinnsteine frei bleiben.
Den Schnee deines eigenen Grundstücks musst du dortbehalten. Ihn auf die öffentliche Straße zu befördern ist keine Option. Überhaupt ist es gerade bei starkem andauernden Schneefall empfehlenswert, dass du dich vielleicht mit den Nachbarn, die den Winterdienst ebenfalls selber machen, absprichst und ihr einen geeigneten Platz findet, wo die Schneemassen gelagert werden können. Zum Beispiel kann man einen Parkplatz dafür hernehmen, wenn das Auto den Winter über sowieso in der Garage ist. Wenn du einen geeigneten Platz für dein Schnee-Depot gefunden hast, darfst du aber das kalte weiße Zeug nicht unbedingt unendlich hoch auftürmen. Denn sobald eine Sichtbehinderung gegeben ist, weil Verkehrsteilnehmer nicht darüber hinwegblicken können, musst du den Berg abtragen.
Schneeräumen bei Verhinderung
Wie beschrieben, ist das Räumen und Streuen eine Pflicht. Deshalb gilt das genauso, auch wenn du berufstätig bist und keine Zeit hast zum Schneeräumen. Auch Krankheit oder betagtes Alter sind leider keine Ausreden, die im Zweifel vor Gericht Bestand haben. Wenn du also aus irgendeinem Grund nicht selber in der Lage bist den Winterdienst zu machen, dann musst du für einen entsprechenden Ersatz sorgen. Mache das rechtzeitig, um nicht in Schwierigkeiten zu geraten.
Tipp: Ein gutes Nachbarschaftsverhältnis zahlt sich spätestens jetzt aus. Dann findest du sicher einen netten Nachbarn, der für dich einspringt.
Einen professionellen Winterdienst nutzen
Wenn du überhaupt keinen Bock hast, den Winterdienst selber zu machen und alles, was wir dir gezeigt haben, was zu beachten ist, einfach viel zu viel ist, oder dir das Risiko zu hoch, dass es am Ende doch nicht passt, dann bleibt dir nur einen Profi zu beauftrage.
Doch auch dann gibt es ein paar Dinge, die du bedenken solltest.
Als Eigentümer kannst du über die Betriebskosten die Kosten für den Winterdienst auf die Mieter umlegen. Grundsätzlich ist der gewerbliche Winterdienst für die ordnungsgemäße Ausführung und saubere Arbeit verantwortlich und damit auch in der Haftung, wenn es zu einem Unfall aufgrund nicht korrekt geräumter Wege oder nicht verhinderter Glätte kommt. Dennoch empfehlen wir dir, deinen Winterdienst regelmäßig auf die Finger zu schauen und zu überprüfen, ob er seinen Job gut und regelmäßig, mit der nötigen Sorgfaltspflicht erledigt. Denn sonst ist nicht unbedingt ausgeschlossen, dass du doch haften musst, falls sich jemand bei einem Sturz verletzt.
Wenn du deine Mieter Schneeräumen lässt und ihnen den Winterdienst überlässt, dann gilt in jedem Fall, dass, auch wenn die Mietparteien sich gut verstehen, ein schriftlicher Schneeräumplan erstellt werden sollte. Und als Vermieter musst du überprüfen, dass auch tatsächlich geräumt wird, und zwar so, dass alles beachtet wurde, was wir dir hier erläutert haben.
So, du hast dich entschlossen, den Winterdienst selber zu machen und weißt nun, was zu beachten ist? Dann fehlt dir vielleicht noch die richtige Ausrüstung zum Schneeräumen. Hier zeigen gibt’s unsere Infos zu Schneeschieber & Schneeschaufel – Helfer für Schnee vor Haustür & Einfahrt!