Die Garage überbauen? Über der Garage befindet sich eine Fläche, die oft nicht genutzt wird. Wenn die Garage dann noch direkt an das Haus anschließt, spielen viele mit dem Gedanken diesen zu überbauen, mit dem Haus zu verbinden und damit neuen Wohnraum zu schaffen. Ob dies möglich ist und welchen Problemen du rechnen musst, erfährst du in unserem Artikel.
Inhaltsverzeichnis
Überbauen einer Garage
Grundsätzlich bietet es sich oft an, eine an das Haus angebaute Garage zu überbauen. Dabei wirst du mit zwei unterschiedlichen Problemen zu tun haben: Erfüllt die Garage die technischen und statischen Voraussetzungen und werden die baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Tragfähigkeit der Garage
Die Garage muss den Überbau tragen können, hierfür benötigst du einen Statiker, der das Gewicht des Überbaus berechnen kann und dir die daraus resultierenden statischen Berechnungen einschätzen kann. Bei einer Fertiggarage kann dir der Hersteller sicherlich die Tragfähigkeit mitteilen, bei gemauerten Garagen ist eher selten, dass das Garagendach die nötige Tragfähigkeit erreicht. Meist lohnt sich dann der Überbau nicht, denn die Tragfähigkeit muss dann erst kostenintensiv nachgerüstet werden.
Rechtliches Problem der Grundstücksgrenze
Die meisten Garagen werden im Baurecht privilegiert und dürfen bis an die Grenze gesetzt werden. Andere Gebäude, wie das Wohnhaus, müssen einen Mindestabstand von 3 m zur Grundstücksgrenze einhalten. Auch hier kann es abweichende Regelungen im Landesbauordnung oder in der Kommune geben.
Wird die Garage nun überbaut, dann ist das Gebäude baurechtlich keine Garage mehr, sondern Wohnraum – auch wenn die Garage darunter weiter genutzt wird. Hat die Garage/Wohnraum einen Abstand von weniger als 3 m zur Grundstücksgrenze, wäre ein Überbauen nicht zulässig.
Baurechtliche Genehmigung
Auch, wenn deine Garage die 3 m zum Nachbargrundstück einhält, kannst du noch nicht automatisch davon ausgehen, dass es genehmigt wird. Die Überbauung kann vom zuständigen Bauamt auch abgelehnt werden, denn im Einzelfall muss sowohl die Landesbauordnung deines Bundeslandes als auch die kommunalen Bebauungsvorschriften berücksichtigt werden.
Nachbarn müssen einverstanden sein
Für die meisten Baumaßnahmen musst du die Zustimmung deiner Nachbarn einholen. Es kann passieren, dass durch den Überbau der Garage sich die Lichtverhältnisse auf dem Nachbargrundstück verändern. Hier ist es hilfreich, wenn du mit den Nachbarn redest und die Auswirkungen, wie Schatten auf sein Grundstück, besprichst. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt und ein gutes Verhältnis. Neben den Lichtverhältnissen kann sich auch der Einblick vom Überbau zum Nachbarn verändern.
Baulasten eintragen
Der Nachbar kann einen gewissen Überbau über die Grundstücksgrenze dulden. Die sogenannte Baulast wird dann im Baulastverzeichnis oder dem Grundbuchamt eingetragen, dabei kann es sich um Zufahrts- oder eben um Abstandsflächenbaulast handeln.